Schutz personenbezogener Daten (RGPD)
DSGVO – Datenverarbeitung im Rahmen des Schulbetriebes
Bestimmungen zur Datenschutzerklärung für personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Hinweisgeberschutz
Schutz von Hinweisgebern
In Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG) können Beschäftigte des EFSD
per E-Mail unter [email protected]
oder postalisch oder mündlich an den Direktor oder den Präsidenten des Elternvereins
Mitteilungen zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die einen Bezug zur EFSD haben, melden.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt, Hinweisgebende haben keine Repressalien zu befürchten. Auch anonyme Hinweise werden bearbeitet.
Eine Bekanntgabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Hinweisgebers erfolgen, es bestehen aber Ausnahmen nach § 9 HinSchG, z. B. bei Vorliegen einer Straftat.
In Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG) können Beschäftigte der EFSD Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die einen Bezug zur EFSD haben, melden:
per E-Mail an die Adresse [email protected]
postalisch oder mündlich beim Direktor oder beim Präsidenten des Elternvereins.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt, und Personen, die sie übermitteln, haben keine Repressalien zu befürchten. Auch anonyme Hinweise werden bearbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hinweisgebers zulässig; es gibt jedoch Ausnahmen nach § 9 HinSchG, z. B. bei Vorliegen einer Straftat.
Veröffentlicht am: 05.12.2023
