Charta der Schulgemeinschaft der École française de Sarrebruck et Dilling
Die vom Schulrat beschlossene Schulordnung wurde im Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen des französischen Bildungsministeriums und nach den allgemeinen Grundsätzen des französischen Bildungssystems erstellt.
- Die vorliegende Charta der Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie der Erwachsenen der Schulgemeinschaft der Ecole Française de Sarrebruck et Dilling beruht auf den Grundsätzen der Laizität sowie der politischen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität.
- Kita und Grundschule erteilen einen Unterricht, der den Lehrplänen und pädagogischen Zielen des französischen Bildungssystems entspricht. Die jährliche Stundenzahl richtet sich nach dem Rundschreiben Nr. 0732 vom 21/06/2022 über die Organisation und Arbeitsweise der Gremien der französischen Bildungseinrichtungen im Ausland, die der AEFE unterstehen.
- Die von Kita und Grundschule getroffenen Entscheidungen zur Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler, insbesondere Entscheidungen über deren weiteren Bildungsweg, gelten in Frankreich an öffentlichen Schulen sowie an staatlich unter Vertrag stehenden Privatschulen; ebenso gelten sie an den übrigen Schulen im Ausland.
- Die in den Kita- und Grundschulklassen absolvierte Schulzeit gilt im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn als an einer öffentlichen Schule in Frankreich absolviert. Französischsprachige Kinder erhalten ab der Kita Deutschunterricht sowie Unterricht in deutscher Sprache.
Vereinfachte Charta für die Schülerinnen und Schüler der EFSD (Kita- und Grundschulklassen)
